Geschäftsordnung des Vorstandes

Geschäftsordnung des Vorstands des TC-Minfeld
§ 1 Geschäftsbereiche der beiden Vorsitzenden
Einer der Vorsitzenden übernimmt die Bereiche Verwaltung und innere Angelegenheiten, der andere die Bereiche Spielbetrieb, Anlage und Clubhaus. Für die Vertretung des Vereins nach außen sind beide Vorsitzenden gleichberechtigt zuständig.
§ 2 Sitzungen
Vorstandssitzungen finden bei Bedarf, jedoch mindestens 2 mal im Jahr statt. In begründeten Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder weitere Sitzungen einberufen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.
§ 3 Tagesordnung
1. Die Tagesordnung wird von den beiden Vorsitzenden im Einvernehmen aufgestellt.
2. Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis 3 Tage vor der Sitzung bei einem der Vorsitzenden eingegangen sind.
3. Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern 2 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.
§ 4 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
1. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
3. Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen Themen und Ergebnisse sind vertraulich zu behandeln.
§ 5 Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Vorstands werden von einem der Vorsitzenden geleitet. Sollten beide Vorsitzenden verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem Schriftführer/der Schriftführerin.
§ 6 Beschlussfähigkeit
1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von dem Sitzungsleiter festzustellen.
§ 7 Beratungsgegenstand
1. Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.
2. In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraus¬setzung dafür ist die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden Vorstands-mitglieder.
§ 8 Abstimmung
1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
2. Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form (Handzeichen, Zuruf, schriftliche Abstimmung).
3. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wieder-holungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 9 Niederschrift
1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer schriftlich festzuhalten.
2. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
3. Jedem Vorstandsmitglied ist eine zeitnah Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.
4. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung schriftlich Einwendung erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.5.2018 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

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