Familien | Jahresbeiträge | |||
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Ehepaar | 200 € | |||
Ehepaar und 1 Jugendliche:r | 230 € | |||
Ehepaar und 2 Jugendliche:r | 260 € | |||
1 Elternteil und 1 Jugendliche:r | 170 € | |||
1 Elternteil und 2 Jugendliche:r | 200 € | |||
Einzelmitglieder | Jahresbeiträge | |||
Erwachsene | 130 € | |||
Jugendliche bis 13 Jahre | 48 € | |||
Jugendliche ab 13 Jahre | 70 € | |||
Training Jugendliche bis 18 Jahre | 20 € monatlich / je Kind | |||
Basismitglieder | 25 € | |||
Sportgruppenteilnehmer:innen | 35 € | |||
Ergänzende Hinweise zur Mitgliedschaft
2. Bei Familienmitgliedschaften sind nur die ersten beiden Kinder beitragspflichtig. Weitere Kinder sind beitragsfrei.
3. Alle Mitgliedsbeiträge werden im ersten Quartal eines Kalenderjahres fällig.
4. Die Zahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich im Lastschriftverfahren.
5.
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Jedes erwachsene Mitglied (ab vollendetem 18. Lebensjahr im laufenden Kalenderjahr) ist verpflichtet, jährlich 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Nicht geleistete Stunden werden mit 15 € je Stunde berechnet. -
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr haben 5 Stunden zu leisten oder alternativ 6 € pro nicht erbrachter Stunde zu zahlen.
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Arbeitsstunden auf der Platzanlage oder bei der Reinigung zählen im Faktor 1,0, bei Hüttenbewirtung im Faktor 0,5.
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6. Für einen Schlüssel zur Platzanlage wird ein Pfand in Höhe von 20 € erhoben. Dieses wird bei Rückgabe vollständig erstattet.
7.
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Eine Umstellung der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv ist nur bis zum 31. Januar eines Jahres für die kommende Saison möglich.
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Eine Umstellung von passiv auf aktiv ist jederzeit möglich.
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8. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und ist nur zum Jahresende möglich.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September beim 1. Vorsitzenden eingehen, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird.
9.
Mit der Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag erkennt das neue Mitglied die Satzung des Tennisclubs Minfeld sowie diese Ergänzungen zur Mitgliedschaft an.
Gleichzeitig erklärt es sich damit einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinsverwaltung gemäß § 26 BDSG gespeichert und verarbeitet werden.