Nutzungsordnung für das Clubhaus des TCM
- Die Nutzung des Clubhauses (ohne Nebenraum) wird ermöglicht. Nutzungsgebühr für Mitglieder 80 €, für Nichtmitglieder 120 €. Ansprechpartner: 1./2. Vorsitzender, Hüttenwart(in).
- Die private Nutzung ist nur möglich, wenn ein Vorstandsmitglied vorher und nachher den Bestand und den Zustand der Einrichtung überprüft (dies gilt ausnahmslos, auch für Vorstandsmitglieder).
- Mitglieder können das Clubhaus für private Feiern unentgeltlich nutzen für eine Gegenleistung von 15 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Nutzung.
- Eine private Nutzung entfällt, wenn Vereinsbelange dagegensprechen. Grundsätzlich ist eine private Nutzung an allen Wochentagen (Mo. bis Fr.) während der Sommersaison ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Vorstandschaft.
- Bei privater Nutzung wird der Bezug von Getränken des TCM erwartet.
- Das Clubhaus ist nach Benutzung besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen.
- Das Rauchen ist im Clubhaus generell untersagt.
- Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.
Nutzungsordnung beschlossen durch den Vorstand am 14.09.2005