Clubhaus mieten

Nutzungsordnung für das Clubhaus des TCM

  • Die Nutzung des Clubhauses (ohne Nebenraum) wird ermöglicht. Nutzungsgebühr für Mitglieder 80 €, für Nichtmitglieder 120 €. Ansprechpartner: 1./2. Vorsitzender, Hüttenwart(in).
  • Die private Nutzung ist nur möglich, wenn ein Vorstandsmitglied vorher und nachher den Bestand und den Zustand der Einrichtung überprüft (dies gilt ausnahmslos, auch für Vorstandsmitglieder).
  • Mitglieder können das Clubhaus für private Feiern unentgeltlich nutzen für eine Gegenleistung von 15 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Nutzung.
  • Eine private Nutzung entfällt, wenn Vereinsbelange dagegensprechen. Grundsätzlich ist eine private Nutzung an allen Wochentagen (Mo. bis Fr.) während der Sommersaison ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Vorstandschaft.
  • Der Mieter übernimmt das Clubhaus in dem Zustand, in dem es sich gerade befindet. Der Verein hat nicht für einen bestimmten Zustand zu sorgen.
  • Nach Benutzung ist das Mobiliar aufzuräumen, die Tische abzuwischen und der Boden nass aufzuwischen.
  • Das Rauchen ist im Clubhaus generell untersagt.
  • Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.

Nutzungsordnung beschlossen durch den Vorstand am 14.09.2005

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